Freitag, 30.07.2010
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Gut zu wissen: Google Street View
Sendung vom 23. Februar 2010
"Google Street View"-Car
Nützliche Funktion oder schlimmer noch als jeder Geheimdienst? Das Google-Projekt "Street View" wird in Deutschland heftig diskutiert. Bei der Anwendung kann man Straßen nicht nur von oben sehen, sondern regelrecht durch sie hindurchfahren. Hauptpunkt vieler Kritiker: Die von Google gemachten Fotos würden zu viele private Details zeigen.
In den USA, in der Schweiz oder in Portugal ist der Dienst schon jetzt verfügbar. Noch in diesem Jahr will der Internetkonzern Google mit seinem umstrittenen neuen Produkt auch auf den deutschen Online-Markt stürmen: "Google Street View" soll virtuelle Stadtrundgänge möglich machen. Dazu hat der Konzern in den vergangenen Jahren rund um den Globus millionenfach Straßen, Häuser und öffentliche Plätze abgelichtet. In Deutschland sind Großstädte wie Berlin, Frankfurt, Köln oder München schon beinahe komplett abgelichtet. Zur Zeit konzentriert Google sich hierzulande auf ländlicheren Gegenden und kleinere Städte.
Doch das Projekt ist umstritten. Von Beginn an sperrten sich Datenschützer gegen Googles Fotografierwut. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner witterte darin sogar eine "millionenfache Verletzung der Privatsphäre". Doch schließlich haben sich die Datenschützer mit dem Weltkonzern geeinigt: Gesichter von Personen und Kennzeichen von Autos, verspricht Google, werden grundsätzlich immer vor Erscheinen des jeweiligen Bildes im Internet unkenntlich gemacht.
Google-Sprecher Stefan Keuchel kann die Aufregung um das neue Programm nicht verstehen: "99,9 Prozent aller Nutzer werden Street View nutzen, um damit etwas gutes zu tun". Und es ist ja auch sehr angenehm, sich zum Beispiel am Rechner erst einmal einen Eindruck von einer Stadt zu verschaffen, bevor man tatsächlich eine Wochenendreise dorthin bucht. Außerdem ist Googles Vorgehen legal: Der Bundesgerichtshof hat schon im Jahr 1989 festgelegt, dass fremde Häuser von öffentlichen Plätzen aus nicht nur fotografiert, sondern diese Bilder auch zu kommerziellen Zwecken genutzt werden dürfen.
Und doch hagelt es massive Kritik, vor allem, weil Google nicht einfach wahllos Gebäude fotografiert, sondern ganze Straßenzüge, ja sogar komplette Städte digitalisiert - und das mitsamt der Alltagsszene, die sich im Moment der Aufnahme eben dort abspielte. Street View-Kritiker berufen sich daher auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das schon 1983 staatlichen Stellen die Vorratsdatenspeicherung untersagt hat. Außerdem kritisieren sie, dass Wohnhäuser, Gärten und Hinterhöfe zu erkennen sein könnten. So ließen sich Wohnungen ausspionieren, man könnte online ihren Marktwert schätzen oder gar Einbruchsmöglichkeiten finden.
Unter dem Druck von Datenschützern hat Google bereits zugesagt, Bildmaterial auf Antrag unkenntlich zu machen, zu schwärzen oder ganz zu löschen. Doch Verbraucherschützer kritisieren auch das. Normalerweise sollte es ja gerade umgekehrt sein: Google sollte um Erlaubnis fragen müssen, bevor der Konzern die Aufnahmen macht, statt dass man als Privatmann dem Löschen der Bilder hinterher rennen muss.
Wer also nicht einverstanden damit ist, dass sein Wohnhaus bei Google Street View abgelichtet wird, muss beim Google-Konzern schriftlich Widerspruch einlegen. Das geht sowohl, bevor die Bilder veröffentlicht werden als auch noch danach. Ein formloses Schreiben reicht dazu, entweder per E-Mail oder per Brief. In dem Schreiben sollten jedoch die eigenen Gebäude, Grundstücke, Fahrzeuge oder Personen mit Adresse aufgelistet sein, die nicht bei Street View auftauchen sollen.
Wer ein unerwünschtes Foto bei Google Street View findet, kann das aber auch direkt melden. Dazu wird es direkt auf der jeweiligen Internet-Seite eine Schaltfläche geben, über die sich ein Online-Beschwerdeformular öffnen lässt, das dann nur noch ausgefüllt und abgeschickt werden muss.
Und wer ganz auf Nummer sicher gehen will, kann auch auf die Internetseite des Bundesverbraucherschutzministeriums gehen. Dort gibt es einen Musterbrief zum Herunterladen, in dem alles wichtige schon vorformuliert wurde. Diesen Brief muss man dann nur noch ausfüllen, ausdrucken, abschicken, fertig!
Widerspruch gegen die Veröffentlichung bestimmter Bilder bei Google Street View einlegen kann man formlos:
- per E-Mail an streetview-deutschland@google.com oder
- per Briefpost an
Google Germany GmbH
Betreff: Street View
ABC-Straße 19
20354 Hamburg
AutorIn: Thomas Latschan
Google Street View
Webseite: BundesverbraucherschutzministeriumDer WDR ist nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden.